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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.   Geltung
     
    Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines Vertrages, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Sofern eine teilweise andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten die vorliegenden Bedingungen in den Teilen, die von der gesonderten Vereinbarung nicht betroffen sind.
     
2.   Preise
     
    Es wird der Preis vom Tage der Bestellung berechnet, sofern nicht durch Abmachung in der Schriftform ein anderer Preis vereinbart oder zugesagt wurde.
     
3.   Vertragsschluss
     
3.1   Sachenkauf: Der Vertragsschluss kommt im Fall des Sachenkaufs und für Aufträge zur Bearbeitung und/oder Herstellung einer Kaufsache auf dem Schriftwege durch Auftragsbestätigung zustande.
     
3.2   Internetdienstleistungen: Für Internetdienstleistungen erfolgt der Vertragsschluss durch Bewirken der für diesen notwendigen Eingaben, soweit diese bis zu der verbindlichen Abgabe einer Bestellung der Leistung unverbindlich sind. Durch die Abgabe einer Bestellung von Dienstleistungen kommt ein Vertrag ohne Weiteres zustande.
     
3.3   Fernwartung: Bei Dienstleistungen für Fernwartung von Rechnersystemen kommt der Vertrag mit der Freigabe des Zugangs auf den Rechner durch den Kunden zustande. Der Kunde trägt hierbei das Risiko für die Erfüllung im Gefahrenbereich des Ortes an dem sich der Rechner befindet. Die Prüfung der Voraussetzungen für die Fernwartung kann einen eigenen Vertrag oder einen Vorvertrag darstellen. Der Vorvertrag zu einer Wartungsleistung kann konkludent über den Hauptvertrag geschlossen werden, ansonsten bedarf der Vertrag zur Systemprüfung des ausdrücklich geäußerten Willens des Kunden kraft Vertrag. Mit dem Vertragsschluss zur Fernwartung erlaubt der Auftraggeber, Service-Gruler die Einsicht in Daten, soweit dies zur Erbringung der Leistung des Erbringers notwendig ist. Der Erbringer Service-Gruler verpflichtet sich zur Wahrung des Privatgeheimnisses, soweit es nicht um strafrechtlich relevante Inhalte geht, die ihm im Rahmen der Wartung zur Kenntnis gelangen.
     
4.   Rückgabe- und Rücktrittsrechte, Widerruf beim Fernabsatzvertrag
     
4.1   Sachenkauf: Es besteht für Waren, die auf dem Wege des Fernabsatzes veräußert werden das 14 Tage - Rückgaberecht. Der Erstattungsbetrag kann durch den Verkäufer angemessen gemindert werden, wenn der Käufer die Sache gebraucht oder verändert und dadurch den Wert der Sache entsprechend gemindert hat. Der Käufer hat den Rücktritt vom Vertrag bei Sachenkauf auf dem Schriftwege ausdrücklich zu erklären. Ein Widerrufsrecht besteht ausdrücklich nicht bei Waren, die kundenspezifisch angefertigt wurden.
     
4.2   Internetdienstleistungen: Das Widerrufsrecht für Dienstleistungen im Datengang digitaler Medien erlischt bereits dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Dies gilt insbesondere für Datenleistungen, die der Kunde selbst bewirkt hat und wenn die Leistung vollständig erbracht ist.
     
4.3   Fernwartung: Für die Fernwartung an Rechnern gelten die Maßgaben für Internetdienstleistungen entsprechend. Abweichend hiervon gilt: Tritt der Kunde während der Anwendung im vereinbarten Rahmen zurück, so hat er die bis dahin erbrachte Leistung zu bezahlen, auch wenn diese durch Hinwirken auf Unvollständigkeit durch den Kunden, nicht vollständig erbracht wurde. Jede beauftragte Wiederherstellung von Systemeigenschaften, sofern eine Wiederherstellung möglich ist, stellt einen eigenen Leistungsvertrag oder eine Erweiterung eines bestehenden Vertrages dar, ganz gleich, ob der Kunde die Wiederherstellung ausdrücklich beauftragt, oder konkludent erforderlich gemacht hat.
     
5.   Reklamationen
     
    Der Kunde hat die Ware nach Erhalt auf ihre Eigenschaft hin zu prüfen. Beanstandungen offensichtlicher Mängel gelieferter Waren werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt anerkannt. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Kenntniserlangung über deren Besehen Service-Gruler zu melden. Mängel am Datengut können nur gerügt werden, sofern sie auf einen Fehler im Gefahrenbereich des Verkäufers zurückgehen. Mängelrügen können nur insofern gerügt werden.
     
6.   Gewährleistung und Garantie / Haftungsausschluss
     
6.1   Sachenkauf: Bei rechtzeitigen und berechtigten Mängelrügen bessert der Verkäufer Service-Gruler nach oder liefert nach Wahl Ersatz. Mehrfache Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen können erfolgen und sind zulässig. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, so hat der Käufer das Recht, Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Vertrages zu verlangen. Gewährleistungsansprüche erlöschen, sofern sie auf einen Umstand hin erhoben werden, dessen Entstehen nicht dem Einflussbereich des Verkäufers zuzurechnen ist. Dies gilt für alle Sonderanfertigungen, und insbesondere, wenn diese erst durch Weiterverarbeitung mit anderen Sachen zu einem funktionsfähigen System werden. Hier beschränkt sich die Haftung auf die Funktion der isolierten Sache an sich. Der Verkäufer Service-Gruler übernimmt keine Gewährleistungen für Aufträge zu Anfertigungen in Systemen, deren Funktionsfähigkeit vom Auftraggeber zu überprüfen ist. Systemfunktionsprüfungen stellen einen gesonderten Auftrag im Sinne dieser Geschäftsbedingungen dar.
     
6.2   Internetdienstleistung: Die Gewährleistung für Datenleistungen beschränkt sich auf die Eignung zur bestimmten Verwendung. Diese wird in dem Zustand vorausgesetzt, wie die Daten vom Verkäufer Service-Gruler, dessen Speicherort ausgehen. Es ist der Zustand des Datenpakets maßgebend, wie er im Sendungsformat ab Quelle des Verkäufers besteht.
     
6.3   Fernwartung: Die Gewährleistung für das Ergebnis einer Fernwartung erlischt nach dem das Wartungsergebnis erfolgreich angefahren wurde und die Fernwartung durch Entkopplung des erfolgreich bestückten Systems abgeschlossen ist und das bestückte System der Verfügungs- und Kontrollgewalt des Dienstleisters entzogen wurde.
     
    Für Handlungen zur Optimierung der Präsentation von Inhalten wird jede Haftung für die verkörperte Leistungsbedingung, die an Leistung durch Dritte (Werbeziel) hängt abgelehnt, da der Anbieter auf die Handlungen eines anderen keinen Einfluss hat und der unbestimmte Dritte auch keine Erfüllungsgehilfe ist.
     
    Der Verkäufer, Anbieter Service-Gruler haftet nicht für Leistungen, die der Kunde im Verbund mit anderen vorrangigen Drittleistern ausdrücklich bestellt oder sonstwie dem Willen nach bewirkt. Der Verkäufer, Anbieter Service-Gruler haftet ebenfalls nicht für Erfüllungsgehilfen. Der Kunde hat Ansprüche aus der Haftung Dritter gegen diese unmittelbar zu erklären. Der Verkäufer, Dienstleister Service-Gruler übernimmt mit dem Vertrag auch nicht konkludent die Haftung für das Verschulden Dritter. Es wird die Haftung für Inhalte Dritter, insbesondere für Links abgelehnt.
     
    Eine Haftung für die Anwendung von medialen Produkten von Service-Gruler wird abgelehnt, da für die Umsetzung der Leistungsidee einzig der Käufer/Kunde die Verantwortung trägt und Service-Gruler hier keinen Einfluss auf die Anwendung hat.
     
7.   Eigentumsvorbehalt
     
    Sachen, Rechte, solche am Verwenden von Wartungsergebnissen bleiben dem Wesen nach Eigentum von Service-Gruler bis zur tatsächlichen und vollendeten Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag. Der Verkäufer, Dienstleister und Inhaber von Rechten Service-Gruler kann die Herausgabe des Gewinns in der Höhe der Gesamtforderung aus dem Vertrag verlangen, der mit fortdauernd vom Schuldner mit der Leistung des Gläubigers erzielt wird. Rechte der Rückforderung von Sachen, aus Nutzung und Forderungen aus dem Urheberrecht bleiben hiervon unberührt und vorbehalten.
     
    Es kann in jedem Leistungssegment der Vorbehalt von Eigentum als Sicherung für die offenen Forderungen erfolgen. Der Käufer, Kunde kann sich nicht darauf berufen eine Schuld erst mit der Sache oder dem Recht an einer Verwendung von Inhalten begleichen zu wollen. Sofern hier Stundung und/oder Kredit gewährt wird, bedarf dies der Vereinbarung mit Service-Gruler vor dem Zustandekommen des Vertrages. Die Einigung kann auch konkludent aus dem Vertrag erfolgen, wenn dies jedoch eindeutig erkennbar ist. Sofern Waren Teil einer anderen Sache werden, erwächst dem Dienstleister Service-Gruler bis zur vollständigen Zahlung der Teilsache hieraus ein Miteigentum an der neuen Gesamtsache. Es gilt an der neuen Gesamtsache das gleiche wie für Vorbehaltsware. Sie gelten als Vorbehaltsware der Bedingungen. Entsprechendes gilt für Datenleistungen jeglicher Art. Bis zur vollständigen Bezahlung erhält der Dienstleister Service-Gruler Verfügungsrechte an der mit dem Schuldgut bestückten engeren Systemverwendung des Schuldners. Der Kunde ist zur weiterreichenden Verfügung über Vorbehaltsgüter nicht berechtigt. Bei Anspruch und Zugriff auf Vorbehaltsgüter durch Dritte hat der Kunde den Verkäufer, Dienstleister Service-Gruler hiervon unverzüglich zu unterrichten. Kosten hieraus und Schaden hat der Kunde dem Verkäufer, Dienstleister gegenüber zu vertreten, zu tragen. Bei Verletzung erheblicher Pflichten aus dem Vertrag, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer, Dienstleister Service-Gruler berechtigt auf Kosten des Kunden die notwendigen Handlungen zur Rückabwicklung vorzunehmen. Pfändung und Zurücknahme stellen an sich keinen Rücktritt vom Vertrag dar.
     
8.   Zahlung
     
    Zahlungen sind an die im Vertrag oder auf dem Netzauftritt des Anbieters, Verkäufers Service-Gruler bezeichneten Stellen, auf den dessen Namen oder den Namen der Körperschaft, wie angegeben zu leisten. Zahlungen sollen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware oder der Dienstleistung erfolgen. Bei Zahlungsverzug können Zinsen in der Höhe des von den Geschäftsbanken veranschlagten Zinssatzes erhoben werden. Die Zinsen sind sofort fällig. Sofern nicht durch einen Titel rechtskräftig festgestellt Gegenforderungen bestehen, ist eine Aufrechnung von Gegenforderungen unstatthaft.
     
9.   Erweiterte Nutzungsbestimmungen für alle Internetleistungen aus dem Eigenvertrieb
     
    Der Empfänger von Leistungen durch den Erbringer Service-Gruler wird, sofern ein anders nicht ausdrücklich durch Vertrag nach Art und Umfang bestimmt ist, auch nicht konkludent Inhaber von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Soweit eine Verwendung von Inhalten beabsichtigtes Ziel eines Vertrages ist, richtet sich die gestattet Folgeverwendung nach dem inneren Vertragszweck. Dieser bestimmt die Verwendung ohne Übergang von weiterreichenden Rechten. Der Kunde haftet nicht nur aus dem Vertrag für alle Zuwiderhandlungen gegenüber dem Verkäufer Service-Gruler.
     
10.   Werbung
     
    Soweit die Leistungen von Service-Gruler ausdrücklich das kontinuierliche Angebot von Unterstützungs– und Updateleistungen beinhaltet, erklärt sich der Benutzer der Plattform von Service-Gruler mit der widerruflichen Werbung zu dem Angebot von Service-Gruler einverstanden.
     
11.   Schlussbestimmungen
     
    Es können keine Ansprüche ohne Zustimmung des Verkäufers, Dienstleisters Service-Gruler abgetreten werden. Eine teilweise Unwirksamkeit der vorliegenden Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Bedingungen nicht. Vereinbarungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.
     
     
    Stand: November 2012



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